Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Räumung eines Baumhauses im Hambacher Forst im September 2018 für rechtens befunden. Es widerspricht damit der Vorinstanz.
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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Räumung eines Baumhauses im Hambacher Forst im September 2018 für rechtens befunden. Es widerspricht damit der Vorinstanz.