Der Bestattungspflichtige, also der Mann aus Hessen, habe dem Verstorbenen näher gestanden als die Allgemeinheit, die ansonsten für die Kosten hätte einstehen müssen.
Ne, nicht wirklich.
Ja, als Teil der Allgemeinheit würde ich sagen das fällt in unseren Verantwortungsbereich.
Scheinbar nicht nur Halbbruder sondern sogar als Baby zur Adoption frei gegebener Halbbruder.
Bei einem “normalen” Halbbruder hätte ich de Logik des Verwaltungsgerichts noch nachvollziehen können, selbst wenn die beiden Halbbrüder keine Kenntnis über den jeweils anderen hatten. Aber ich dachte bei einer Adoption wäre es so, dass die Adoptivfamilie die biologische Familie ersetzt.
Vielleicht sollte ich mal mit meinem Vater reden, ob ich Rücklagen bilden sollte.
Solltest du, hab das neulich erst durch. Meh.
STORYTIME!!!
Komm ans Feuer, nimm dir Teig und n Stock, wird kurz.
Jahrzehnte kein Kontakt zum Erzeuger und im Frühjahr kommt der Brief er ist verstorben. Da ich das einzige Kind aus der letzten Ehe war, bin ich erster in der Verantwortung, Nachlass konnte ich ausschlagen, aber unter die Erde muss die Person ja trotzdem irgendwie und günstig ist das auch nicht. Also wie gesagt, das aktuellste Kind, keine Ehepartnerin mehr weil geschieden und du darfst irgendwann planen und zahlen. Fun fact: meine zwei Halbbrüder seinerseits waren zwar im Nachlass mit mir an der Reihe, aber nicht bei der Bestattungspflicht. War zwar das Günstige vom Günstigen, trotzdem bei 5k. Geile Sache sag ich dir.
Glück hast du vielleicht wenn dein Elternteil das alles schon geklärt und gezahlt hat. Aber wie gesagt, null Kontakt oder gegenseitiges Interesse.
Ist das schon rechtskräftig? Wenn ich das jetzt nicht übersehen habe, steht dazu nichts im Artikel.