Ein Mann aus Hessen muss für die Bestattung seines Halbbruders aufkommen - obwohl er ihn garnicht kannte. Das hat das Mainzer Verwaltungsgericht entschieden.
Der Bestattungspflichtige, also der Mann aus Hessen, habe dem Verstorbenen näher gestanden als die Allgemeinheit, die ansonsten für die Kosten hätte einstehen müssen.
Ne, nicht wirklich.
Ja, als Teil der Allgemeinheit würde ich sagen das fällt in unseren Verantwortungsbereich.