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Cake day: June 23rd, 2024

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  • Das Amtsgericht hatte demnach einen 62-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt, der auf seiner Facebook-Seite eine Grafik verbreitet hatte, auf der es heißt: “Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich - Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk”.

    In der vom Obersten Landesgericht unangefochtenen Urteilsbegründung des Kulmbacher Amtsgerichts heißt es: Da das Bild suggeriere, es erfolge durch die Grünen eine NS-Unrechtsherrschaft, werde damit “die Bevölkerung aggressiv emotionalisiert und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei geweckt”.

    Ein solches Unrecht würde “dazu motivieren und auch legitimieren, gegen den Verursacher der Verbrechen vorzugehen”, heißt es weiter. “Der Bürger könnte sich dabei legitimiert sehen, gegebenenfalls auch gewaltsam gegen die Partei und ihre Mitglieder vorzugehen. Durch diese Emotionalisierung soll denjenigen, die ebenfalls die Politik der Partei ablehnen, eine Argumentation an die Hand gegeben werden, sich als legitime “Widerstandskämpfer” gegen einen vermeintlich zutiefst gefährlichen Verbrecher zu fühlen und dadurch auch die Hemmschwelle bezüglich Gewaltakte gesenkt werden. Hierbei soll eine bereits aufgeheizte politische Situation ausgenutzt werden.”

    Das Gericht bezieht sich auch auf “verschiedene aggressive Aktionen gegen Vertreter der Partei Bündnis 90/Die Grünen”, die “in jüngster Vergangenheit” zu beobachten gewesen seien. “In einer derart angespannten Stimmungslage ist die Rechtfertigung, einen vermeintlich erneuten Holocaust verhindern zu müssen, geeignet als “geistige Brandbeschleunigung” zu wirken und so die Gefahr gewaltsamer Ausschreitungen zu erhöhen, sodass eine Geeignetheit zur Friedensgefährdung besteht”, heißt es im Urteil.

    Der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, sagte der “Welt am Sonntag” dazu: “Die Entscheidungen dienen auch dem Schutz von Politikern. Der Post des Angeklagten liefert eine moralische Rechtfertigung für all jene, die sich politischen Entscheidungen notfalls mit Gewalt entgegenstellen wollen.”







  • Fazit:

    Mit dem administrativen Ansatz ist den autoritären Populist:innen der Nährboden bereitet. Er verschiebt die eigentlichen Zwecke der jeweiligen verwaltungsrechtlichen Disziplin auf den zweiten Rang hinter eine konzertierte exekutive Repression der Betroffenen. Die öffentlichkeitswirksame Begleitung dieser Repression dichtet die vermeintliche Gefahr dazu, aber nicht einzelfall-, sondern gruppenbezogen und ohne die gebotene Rücksicht auf Art. 3 Abs. 3 GG. So gestaltet die Regierung die „herrschenden ethischen Anschauungen“ der öffentlichen Ordnung von oben herab aktiv mit. Sie braucht dafür keine Generalklausel, sondern nutzt eine Vielzahl alltäglicher Verwaltungsinstrumente. Autoritäre Populist:innen werden sich die Hände reiben, diese Taktik anzuwenden und auszuweiten. Auch abseits von der Bekämpfung organisierter Kriminalität etabliert es sich als politische Praxis auf Landes- und Bundesebene, die jeweils gerade griffbereite verwaltungsrechtliche Disziplin zu instrumentalisieren, wie das vereinsrechtliche Vorgehen gegen linksunten.indymedia und compact oder das brandschutzrechtliche Vorgehen gegen die Baumhäuser der Klimaproteste im Hambacher Forst zeigt. Behörden und Gerichte täten gut daran, dem entgegenzuwirken und einen schärferen Fokus auf die jeweilige originäre gesetzliche Zielsetzung einzustellen. Denn am einfachsten macht man es den autoritären Populist:innen, wenn sie für die Umsetzung ihrer Strategie gar nichts ändern müssen.