Bei Tarifverträgen im öffentlichen Dienst setzt sich deine Entlohnung aus der Entgeltgruppe und der Entgeltstufe zusammen.
Für den TVöD-K - keine Ahnung, ob der für dich gilt - ist das z.B. in § 12 “Eingruppierung” bzw. § 16 “Stufen der Entgelttabelle” geregelt (siehe hier: TVöD-K bzw. TVöD-B)
Um deine Frage zu beantworten: Eine höhere Einstufung bekommst du mit der Zeit eh, also ja, für eine Versetzung ist das an sich jetzt nicht sooo lukrativ bzw. kein sooo überzeugendes Argument.
Beim TVöD-K ist das wie folgt geregelt:
- Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ih - rem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
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