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Cake day: June 15th, 2023

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  • Habe den Titel des Artikels übernommen, wie sind hier die Regeln bezüglich Wählen eines eigenen Titels?

    LTO berichtet dasselbe:

    Doch dass daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts wird, hatte LTO in den vergangenen Tagen bereits prognostiziert. Nun ist es offenbar ausgemachte Sache: Dem gerade erst im Bundestag beschlossenen Cannabisgesetz (CanG) droht ein Vermittlungsverfahren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Das bestätigte gegenüber LTO der rheinland-pfälzische FDP-Landesjustizminister Herbert Mertin, auch das Portal Table Media hatte entsprechend berichtet.

    D.h. wir wissen von mindestens 22 Stimmen für den Vermittlungsausschuss: Bayern (6), NRW (6), Niedersachsen (6), RLP (4).

    Edit: Für eine Mehrheit sind 35 Stimmen notwendig, von den anderen Ländern wissen wir aber noch nicht, wie sie stimmen wollen, aber unmöglich scheint das zumindest nicht.



  • Das Problem ist wohl, dass bei allen laufenden Haftstrafen, bei denen neben anderen Straftaten auch Verstöße gegen das BtmG eine Rolle spielen, bewertet werden muss, ob dieser Verstoß nach dem CanG nicht mehr strafbar wäre. In diesen Fällen müssten dann neue Urteile gesprochen werden. Das ist Arbeit, weil im deutschen Rechtssystem bei Urteilen nicht jeder Verstoß einzeln bestraft wird, sondern alles zusammen. Wenn z.B. jemand eine Körperverletzung begeht und dabei 24g Cannabis dabei hat, steht im Urteil nicht “Körperverletzung (1,5 Jahre) + Besitz von Betäubungsmitteln (0,5 Jahre)”, sondern “Körperverletzung in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln (2 Jahre)” [Zahlen fiktiv]. Die Justiz müsste den Fall also komplett neu bewerten.

    Einfach das Inkrafttreten des Gesetzes weiter nach hinten schieben hilft dabei aber mMn. gar nicht, weil sich dann natürlich in der Zwischenzeit neue Fälle ansammeln und man wieder vor dem gleichen Problem steht. Daher glaube ich, das ist einfach der Versuch, das Gesetz bis zur nächsten Legislaturperiode rauszuzögern, damit es gar nicht kommt.






  • Bin auch nur Laie, aber:

    1. Ich finde, dass mit der Nachricht auch impliziert wird, dass es einen legitimen Grund dafür gibt, “Grüne und Grün-Wähler” nicht mehr zu bedienen, was ich durchaus als verleumderisch sehe.
    2. Das ist ja nicht der einzige Teil des Paragraphen, da ist z.B. auch “Wer […] gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen […] zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert. Nachdem das Plakat nicht mit “Der Bauer Hubert” sondern “Die deutschen Bauern” unterschrieben ist, würde ich hier auch argumentieren, dass damit indirekt die anderen Bauern aufgefordert werden, sich dieser willkürlichen Maßnahme anzuschließen.


  • Wenn die Angebote schon vorliegen, dann ist das Kind vermutlich schon in den Brunnen gefallen, es sei denn, der unliebsame Anbieter ist unseriös (z.B. schonmal wegen Schwarzarbeit aufgefallen) oder der Preis selbst ist unseriös (so niedrig, dass es unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie Mindestlohn nicht umsetzbar ist), dann könnte es ausgeschlossen werden.

    Der Witz am Begriff der Wirtschaftlichkeit ist, dass du nicht nur auf den Preis schauen musst, sondern auch Sekundärziele wie Umwelt- oder Sozialverträglichkeit vorgeben kannst, deren Einhaltung du dann mittels Zuschlagskriterien (vulgo: Bewertungskriterien) bewertest. Diese fließen dann in eine Bewertungsmatrix ein, und das “wirtschaftlichste” Angebot ist dann dasjenige, welches bezüglich dieser Kriterien das beste Leistungs-Preis-Verhältnis hat. In der verlinkten PDF findest du auf Seite 13 ein Beispiel.

    Damit fairer Wettbewerb möglich ist, darfst du dir diese Bewertungskriterien aber nicht im Nachhinein aus den Fingern saugen, damit dein Lieblingskandidat gewinnt, sondern musst sie vor der Ausschreibung/Angebotseinholung festlegen und den Bewerbern mitteilen.


  • Weiß nicht wie das in anderen Bundesländern geregelt ist, aber zumindest in Bayern ist das so nicht korrekt:

    Das Herzstück der öffentlichen Vergabe ist die Wertung der eingegangenen Angebote. Dabei ist nach den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften im Ober- wie im Unterschwellenbereich der Zuschlag nicht auf das billigste Angebot, sondern auf das „wirtschaftlichste“ Angebot zu erteilen. Die Erteilung des Zuschlages allein nach dem Preis ist zwar möglich und mit einem geringeren Aufwand verbunden. Der Auftraggeber hat es jedoch in der Hand, neben dem Preis auch qualitative Zuschlagskriterien vorzugeben und bei der Wertung der Angebote zu berücksichtigen.

    Hervorhebung durch mich, Quelle (PDF).

    Wahr ist aber natürlich, dass du dir als öffentliche Verwaltung weniger Arbeit machst (musst keine Bewertungsmatrix erstellen) und dich auch weniger angreifbar machst (weniger Chance, verklagt zu werden und damit das Projekt zu verzögern), wenn du einfach das billigste Angebot nimmst.








  • Dabei war eines der erklärten Ziele der Bundesregierung, mit dem günstigen ÖPNV-Ticket möglichst viele Menschen vom Regional- und Nahverkehr zu überzeugen. Ihr Auto sollten sie dabei seltener oder gar nicht mehr nutzen.

    Unterschiedliche Auffassungen gibt es darüber, ob das geklappt hat. Eine der wenigen zahlengestützten Aussagen dazu kommt erneut vom VDV. Wenn acht bis zehn Prozent der D-Ticket-Nutzerinnen und -Nutzer “echte ÖPNV-Einsteiger” seien, die vorher zum Beispiel Auto fuhren, sei das ein sehr positives Ergebnis. “Schon heute wären fünf Prozent aller Fahrten mit dem Deutschlandticket sonst mit dem Auto unternommen worden”, sagt Geschäftsführer Möller.

    Aus Sicht des Verkehrsforschers Christian Böttger von der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft ist das Ticket aus Umweltsicht trotzdem ein Misserfolg. “Das Ministerium hat an unterschiedlichen Stellen das D-Ticket mit Emissionssenkungen von drei bis vier Millionen Tonnen angekündigt”, sagt er. Gehe man davon aus, dass 80 Prozent aller Fahrten im öffentlichen Verkehr mit dem Deutschlandticket erfolgten, komme man hingegen gerade einmal auf 0,4 Millionen Tonnen Einsparung.

    Das ist schon enttäuschend. Langsam gehen mir auch die Ideen für mehrheitsfähige Maßnahmen aus, den Verkehrssektor zu dekarbonisieren. Alles was die Vorzugsstellung des Autos infrage stellt ist gegen Carbrains nicht durchsetzbar, weil Unterdrückung!!11!!!. Und Ausbau der ÖPNV-Kapazitäten geht auch nicht, da kriegen die Carbrains (wir einfachen Bürger sollen jetzt auch noch die Elfenbeinturmprojekte der Städter finanzieren???) auch noch Unterstützung von Nimbys aller Art.

    Wir sind verloren.







  • Wenn Sie vom Hauptbahnhof in München mit 10 Minuten, ohne dass sie am Flughafen noch einchecken müssen, dann starten Sie im Grunde genommen am Flughafen, am Hauptbahnhof in München starten Sie Ihren Flug. 10 Minuten. Schauen Sie sich mal die großen Flughäfen an. Wenn Sie in Heathrow in London oder sonstwo, Charles de Gaulle in Frankreich oder in Rom, wenn Sie sich mal die Entfernungen ansehen, wenn Sie Frankfurt sich ansehen, dann werden Sie feststellen, dass 10 Minuten Sie jederzeit locker in Frankfurt brauchen um Ihr Gate zu finden. Wenn Sie vom Hauptbahnhof starten, Sie steigen in den Hauptbahnhof ein, Sie fahren mit dem Hyperloop in 10 Minuten an den Flughafen Franz Josef Strauss, dann starten Sie praktisch hier, am Hauptbahnhof in München. Das bedeutet natürlich, dass der Hauptbahnhof im Grunde genommen näher an Bayern, an die bayrischen Städte, heranwächst, weil das ja klar ist, weil auf dem Hauptbahnhof viele Linien aus Bayern zusammenlaufen.



  • Was die BNetzA tatsächlich sagt (aus dem oben verlinkten Überblick):

    Gibt es in Deutschland in Zukunft genug Strom für den Ausbau der E-Mobilität und den Zubau zahlreicher Wärmepumpen?

    Ja.

    Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass bis 2037 ca. 12 Millionen Wärmepumpen installiert werden, was einem Verbrauch von ca. 53 bis 69 TWh/Jahr entspricht. Bei der Elektromobilität werden für das Jahr 2037 19 bis 25 Millionen E-PKW angenommen. Dies entspricht einem Verbrauch von 46-65 TWh/Jahr. Im Vergleich geht die Bundesnetzagentur für 2037 von einem Bruttostromverbrauch von 899 bis 1053 TWh/Jahr aus. Neben dem Zubau der Wärmepumpen und der E-Mobilität soll im gleichen Zeitraum ein ambitionierter Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgen, sodass in 2037 zwischen 904 und 939 TWh/Jahr Strom aus diesen Anlagen CO2-frei erzeugt werden. Im Vergleich dazu waren es 2022 noch 244 TWh/Jahr.