Aus der Sonderregel wird ein Normalfall: Während der Corona-Pandemie durften Ärzte Patienten krankmelden, ohne sie gesehen zu haben. Ab Herbst soll das wieder möglich sein.
Für einen Krankenschein ist bald nicht mehr zwangsläufig ein Arztbesuch nötig. Der Bundestag hat am Freitag einem Gesetz zugestimmt, das Krankschreibungen auch am Telefon ermöglicht. Voraussetzungen dafür sind: Der Patient oder die Patientin muss der Praxis bekannt sein und darf nur leichte Symptome haben.
Der zuständige Bundesausschuss soll ausarbeiten, wie die Regeln genau lauten sollen. Noch im Herbst sollen sie in Kraft treten, wie das Gesundheitsministerium auf Twitter in Aussicht stellte.
Die seit 2020 mehrfach verlängerte Corona-Sonderregelung zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungen war im April ausgelaufen. Patientinnen und Patienten müssen seitdem wieder in die Praxis, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen.
[…]
Stimmt, den Scheiss gibt’s auch noch. Von dem Gesetz ist bislang auch noch nichts wieder gehört worden.