Ich bin nicht mit Allem einverstanden, was mein 18-jähriges Ich verbrochen hat, aber für diese Gewissenserklärung werde ich mich niemals schämen.
Ich bin nicht mit Allem einverstanden, was mein 18-jähriges Ich verbrochen hat, aber für diese Gewissenserklärung werde ich mich niemals schämen.
Juristisch nicht perfekt wasserdicht, aber ist ziemlich sicher ohne Nachfragen durchgegangen, oder?
Gut gemacht!
Ja, ist ohne Nachfragen anerkannt worden. Das Anerkennungsschreiben hebe ich noch auf, im Original. Davon abgesehen: Es ist eine Gewissenserklärung gefordert gewesen, kein Antrag im Stile eines Juristen. Von daher denke ich, Deine Analyse führt etwas zu weit im Vergleich zu den damaligen Erwartungen der Bundeswehr. Es waren ja (zum Glück!!!) nicht mehr die 60er/70er, wo der Vorgang der Verweigerung noch gar nicht vorgesehen war.
Zum persönlichen Bezug hat wahrscheinlich damals mein Wohnort gereicht - direkt im Dreiländereck NL/BE/DE ;)