Die Polizei hat auf der Suche nach dem flüchtigen Terroristen in Friedrichshain die Wohnung einer Frau durchsucht, um die er sich gekümmert haben soll. Abends ging er an der Oberbaumbrücke betteln.
Das Leben des mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristen Burkhard Garweg scheint wenig luxuriös gewesen zu sein. Außer dass er in einem Bauwagen schlief, soll er oftmals an der Friedrichshainer Oberbaumbrücke gebettelt haben.
Das berichtet die „Bild“ am Mittwochabend. Die Zeitung stützt sich dabei auf Aussagen mehrerer Obdachloser, die ihn anhand von Bildern wiedererkannt haben sollen.
Das letzte Mal soll sich Garweg vor eineinhalb Wochen an der Brücke blicken lassen haben, so die Bettler. Grundsätzlich sei er schweigsam gewesen, doch einer Person habe er offenbar seine Identität verraten: „Er hat gesagt, dass er mal bei der Roten Armee Fraktion war“, sagt Chaos, einer der befragten Obdachlosen. Außerdem unterstellt ihm eine weitere Person ein Kokain-Problem.
Am Tage soll sich Garweg um eine ältere Dame in Friedrichshain gekümmert haben. Das berichteten ihre Nachbarn gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Auch die Ermittler gehen dem Bericht zufolge davon aus, dass Garweg die Frau immer wieder in ihrer Wohnung besucht hat.
Dort soll sich Garweg unter dem Decknamen Martin vorgestellt haben und für die Frau einkaufen gegangen sein, berichten ihre Nachbarn offenbar. Ob er Geld dafür bekommen habe, sei unklar.
Demnach soll der mutmaßliche Ex-RAF-Terrorist auch kurzzeitig einen Schlüssel für die Wohnung der Frau gehabt haben, als diese im Krankenhaus gelegen habe. Erkannt habe ihn im Haus zunächst niemand, erst im Nachhinein, nachdem die Polizei Fahndungsfotos öffentlich gemacht hatte, hieß es in dem Bericht.
Am Montagmorgen hatte sich die Polizei im Zuge der RAF-Fahndung Zugriff zur Wohnung der Frau verschafft, jedoch keine verdächtige Person angetroffen.
Nein aber Straftaten verjähren nun mal. Ich denke ein Problem ist das der Staat eine Rückkehr in die Legalität nicht ermöglicht hat, auch als die Terroranschläge längst verjährt waren, sonst hätte er vermutlich nicht immer weiter Straftaten zur Geldbeschaffung verübt.
Bis auf Mord, ja. Grundsätzlich bin ich bei dir: Das Prinzip von Verjährungsfristen ist sinnvoll. Gesetzlich geregelt sind sowohl Strafverfolgungsfristen als auf Strafvollstrechungsfristen. Erste messen ja nach Schwere der Tat aktuell 3-30 Jahre, letztere 1-10 Jahre.
Diese anzupassen und Straftaten auch individuell einzuordnen sowie zu bewerten ist ultimativ Aufgabe der Gesellschaft. Nach aktuellen Gesetzen sind die vorgeworfenen Straftaten, hier konkret 2x Gründung/Angehörigkeit einer terroristischen Generation sowie dem Sprengstoffanschlag, versuchter Mord und der Überfall eines Geldtransporters mit Sturmgewehr und Panzerfaust(!) nicht verjährt.
Ich persönlich finde das gut und richtig, aber da hat jeder seine eigenen Ansichten und das ist auch ok.
Interessant, so detailliert wusste ich das nicht und hatte nur gelesen das bis auf den letzten Überfall auf einen Geldtransporter bereits alles verjährt sei.