Während Frankreich über eine weitere Liberalisierung im Abtreibungsrecht jubelt, umweht Frauen hierzulande noch immer ein Hauch der Kriminalität, wenn sie ihre Schwangerschaft auf eigenen Wunsch beenden. Der Grund: eine 30 Jahre alte Entscheidung, an der es offenbar kein Vorbeikommen gibt.

Geht es um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, liegen zwischen Deutschland und seinem Nachbarland Frankreich Welten. Während Französinnen seit fast 50 Jahren legal und kostenfrei abtreiben können, stehen Frauen in Deutschland dabei noch heute mit einem Bein in der Kriminalität. Am Montag zog Paris die Gräben noch tiefer: In Frankreich sind Abtreibungen künftig nicht nur legal, sondern auch verfassungsrechtlich garantiert. Die Entscheidung im Kongress fiel mit überwältigender Mehrheit - quer durch das sonst so auseinanderklaffende Parteienspektrum. Hierzulande sorgt derweil schon jede Überlegung, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Bereich des Strafbaren zu zerren, für Empörung in breiten Teilen von Politik und Gesellschaft.

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  • barsoap@lemm.ee
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    4 months ago

    Doch, natürlich. Wenn sie ihre Schwangerschaft z.B. nicht in den ersten 12 Wochen bemerkt, was nicht so abwegig ist,

    Kann man ausweiten aber wenn du darüber hättest reden wollen warum fängst du mit Fundamentalkritik an? Motte and Bailey.

    Und warum erst nach 3 Tagen? Warum muss die Frau 3 Tage lang tausend Tode sterben, bevor sie den Eingriff durchführen lassen darf?

    Bedenkzeit. Der Gesetzgeber will, das Verfassungsgericht verlangt, dass die Entscheidung nicht aus der Hüfte geschossen wird. Das mit dem “1000 Tode” merkst du selber dass das etwas übertrieben ist, meinst du nicht? Kannst übrigens auch schon am gleichen Tag einen Termin in drei Tagen machen.

    Denke schon? Nimmst du es etwa so wahr als sei Abtreibung etwas, das man eben mal so macht und dann davon erzählt?

    Abtreibung ist unschön, aber was muss das muss. Macht man sicherlich nicht aus Jux und Dollerei und will man danach auch hinter sich lassen und normalerweise keine Gedichte drüber schreiben.

    Ein 3 Monate alter Zellhaufen ist kein Kind, sondern ein Embryo.

    Sie muss aber zu Gunsten der Frau ausfallen, weil die körperliche und psychische Unversehrtheit einer Person über dem Recht auf Leben eines Embryos stehen sollte.

    Es ist ein Mensch. Ein Embryo entwickelt sich als Mensch, nicht zum Menschen.

    “Person” ist kein Begriff des Verfassungsrechts, das haste dir aus den USA abgeguckt, wohin das in den USA führt merkt man ja gerade. Auch im Allgemeinen würde ich amerikanische Verhältnisse eher nicht befürworten.